AGB


1. Mitgliederverwaltung


Die FITKICK Personaltraining-Mitglieder werden von einer zentralen Mitgliederverwaltung in Lehrte/Aligse verwaltet. Die Adresse lautet: Fitkick Personaltraining, Birkenwinkel 17, 31275 Lehrte/Aligse.



2. Mitgliedschaftsbeginn


Das Mitglied ist zur Nutzung von FITKICK Personaltraining ab Mitgliedschafts- oder Vorabnutzungsbeginn berechtigt. Mitgliedschaftsbeginn ist der Tag der Unterzeichnung der Mitgliedschaft. Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Mitgliedschaftsbeginn.


3. Monatliche Zahlung


Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Startdatums per Dauerauftrag zu entrichten. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchung, sofort fällig.


5. Stundung


Wird das Mitglied aus Krankheitsgründen, Schwangerschaft oder berufsbedingter Ortsabwesenheit an der Wahrnehmung der vertraglichvereinbarten Leistungen weitestgehend gehindert und ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat) erbracht, können volle Mitgliedschaftsmonate gestundet werden. Die Stundung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich.


6. Änderungen


Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung sind FITKICK Personaltraining sofort mitzuteilen. Bei Versäumnis zusätzlichentstehende Kosten sind vom Mitglied zu tragen. Mitgliedschaftsänderungen sind immer mit einer erneuten Laufzeitverbunden.



7. Hausordnung


Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich FITKICK Personaltraining das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.


8. Kündigung


Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum Ende der Vertragsverlängerung für beide Seiten in Textform mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend zu den gleichen Konditionen um jeweils einen Monat. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit ist die Mitgliedschaft fristlos kündbar, sofern ein ärztliches Attest erbracht wird. Monatlich kündbare Mitgliedschaften sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Mitgliedschaftsbeginn kündbar. Bei Ortswechsel ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnsitz erbracht wird.


9. Übertragung


Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.


10. Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen


Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderem Eigentums des Mitgliedes besteht nicht. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.


11. Sonderkündigungsrecht


Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses wahrgenommen, endet die Mitgliedschaft bereits zum Ende des ersten vollen Mitgliedschaftsmonats. Der erste Monatsbeitrag fällt an und wirdnicht zurückerstattet.